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Verleihung der Berufstitel MR und OMR: Auswahlverfahren bis Ende Juli

Nominierungen für den Berufstitel Medizinalrat und Obermedizinalrat in Wien. (Bild: bilderstoeckchen – stock.adobe.com)
Österreichische Zahnärztekammer

Österreichische Zahnärztekammer

Mo. 15 Juli 2024

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WIEN – Zahnärzte, denen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres sozialen Engagements der Berufstitel Medizinalrätin/Medizinalrat (MR) oder Obermedizinalrätin/Obermedizinalrat (OMR) verliehen werden soll, können bis 31.07.2024 der Landeszahnärztekammer für Wien gemeldet werden.

Das Jahreskontingent der Landeszahnärztekammer ist mit drei MR- und einem OMR-Berufstitel festgelegt. Nominierungen, die aufgrund dieser Kontingentierung nicht berücksichtigt werden können, können im Folgejahr neu eingebracht werden.

Ein Gremium der Landeszahnärztekammer für Wien wählt nach Ablauf der Meldefrist aus allen Nominierten drei Kollegen für den Berufstitel MR und einen für den Berufstitel OMR aus und legt sie dem Landesvorstand zur Beschlussfassung vor. In Folge bringt die Landeszahnärztekammer die Anträge beim Gesundheitsministerium ein; im weiteren Prozess sind die Involvierung des Büros des Bürgermeisters der Stadt Wien und der Präsidentschaftskanzlei vorgesehen. Allerdings hat die Landeszahnärztekammer nach der Einbringung der Anträge beim Bundesministerium für Gesundheit keinen Einfluss mehr auf den weiteren Fortgang des Prozesses. Ab Einbringung im Bundesministerium kann die Prüfung mitunter mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen. Dabei legt das Bundesministerium sein Augenmerk verstärkt auf das soziale Engagement der Kandidaten.

Verleihungsvoraussetzungen für „Medizinalrat/Medizinalrätin“

  • Mindestalter: 50 Jahre
  • Mindestens 20 Jahre Ausübung des zahnärztlichen Berufes
  • Es muss das Ansehen eines ausgezeichneten Fachmannes gegeben sein.
  • Außerhalb der zahnärztlichen Berufsausübung erworbene (soziale) Verdienste

Verleihungsvoraussetzungen für „Obermedizinalrat/Obermedizinalrätin“

  • Der Berufstitel MR muss bereits verliehen worden sein – seit der Verleihung müssen mindestens fünf Jahre verstrichen sein (anl. Übertritt in den Ruhestand vier Jahre)
  • Es muss das Ansehen eines ausgezeichneten Fachmannes gegeben sein.
  • Bei Zahnärzten und Fachärzten, die auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege eine leitende Funktion ausüben, nach mindestens 25 Jahren Tätigkeit im zahnärztlichen Beruf und mindestens sechsjähriger Tätigkeit im zahnärztlichen Beruf und mindestens sechsjähriger Funktionsdauer
  • Bei sonstigen Zahnärzten und Fachärzten für ZMK bei Vorliegen besonderer Verdienste nach mindestens 30-jähriger Berufsausübung
  • Außerhalb der zahnärztlichen Berufsausübung erworbene (soziale) Verdienste

Einreichung der Vorschläge

Die Nominierungsvorschläge können unter Angabe von:

  • Vornamen, Namen und Anschrift der Kandidatin/des Kandidaten
  • beruflichen Erfolgen und Verdiensten

bis 31.07.2024 via E-Mail bei Jacqueline Grobla (grobla@wr.zahnaerztekammer.at) eingereicht werden.

Hinweis:

Bitte beachten Sie die Ausschlusskriterien der Landeszahnärztekammer für Wien in Bezug auf Nominierung:

(a) Eigennominierungen

(b) strafrechtlich relevante Vergehen (abgeschlossene oder laufende Verfahren) und

(c) Verstöße gegen das zahnärztliche Berufsrecht

Quelle: Österreichische Zahnärztekammer

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