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Arzneimittelbehörde EMA wird gestärkt

Die EMA stellt die Bewältigung künftiger Gesundheitsrisiken in den Fokus. © Ralf Liebhold - Shutterstock.com
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Fr. 10 Dezember 2021

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AMSTERDAM – Die Europäische Arzneimittelbehörde soll auf künftige Gesundheitskrisen wie die Coronapandemie schlagkräftiger reagieren können. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich Ende Oktober darauf, das Mandat der Behörde in Amsterdam zu stärken.

Damit es nicht wie zu Beginn der Coronakrise zu Versorgungsengpässen mit Medikamenten und Medizinprodukten kommt, soll die EMA Lücken bei der Versorgung mit bestimmten Produkten überwachen und beseitigen.

Auch soll die Behörde dafür sorgen, dass im Fall einer neuen Krise sichere und wirksame Medikamente entwickelt werden, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Nach Angaben des Europaparlaments sollen Informationen zu Engpässen bei wichtigen Medikamenten oder Medizinprodukten online einsehbar sein.

„Die Vorbereitung und die Koordinierung auf EU-Ebene sind zwei wesentliche Faktoren für die Bewältigung künftiger Gesundheitskrisen“, betonte der slowenische Gesundheitsminister Janez Poklukar im Namen der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft. Der spanische Sozialdemokrat Nicolás González Casares, der für das Parlament verhandelt hatte, sagte, dass es durch das neue Mandat „mehr Transparenz, mehr Beteiligung, mehr Koordination, mehr wirksame Überwachung und mehr Vorsorge“ gebe.

Vor der Coronakrise war die EMA nur wenigen Europäern ein Begriff. In der Pandemie selbst spielt sie jedoch eine zentrale Rolle, weil sie unter anderem die maßgeblichen Empfehlungen für die Zulassung von Impfstoffen abgibt. Nach der teils als zu langsam kritisierten EU-Reaktion auf die Pandemie legte die EU-Kommission vor knapp einem Jahr ein Paket für eine „Gesundheitsunion“ vor. Unter anderem sollen auch die Kompetenzen der EU-Gesundheitsbehörden ECDC ausgeweitet werden. Zudem soll eine neue Behörde namens Hera zur Vorsorge von Gesundheitskrisen geschaffen werden. Die Einigung vom 28. Oktober muss noch vom Rat der EU-Staaten sowie vom EU-Parlament bestätigt werden.

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