DT News - Austria - 2018 geht in Österreich der elektronische Impfpass in Pilotbetrieb

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2018 geht in Österreich der elektronische Impfpass in Pilotbetrieb

Im Bild (v.l.n.r.): Vorsitzender des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger Alexander Biach, Gesundheitsrätin (OÖ) Christine Haberlander, Gesundheits- und Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner, Gesundheitsstadträtin (Wien) Sandra Frauenberger, Gesundheitslandesrat (Tirol) Bernhard Tilg sowie Gesundheitslandesrat (Stmk.) Christopher Drexler. @ BMGF
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

Sa. 19 August 2017

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WIEN – Ein zentraler Schwerpunkt im Fahrplan Gesundheit 2021 ist der Ausbau moderner Technologien. So wurde Ende Juni etwa der e-Impfpass in Auftrag gegeben, der schon 2018 in Pilotbetrieb gehen soll.

„Mit dem e-Impfpass ist eine lückenlose Dokumentation und ein individueller Erinnerungsservice möglich – vergessene Impfungen oder unnötige Mehrfachimpfungen gehören damit der Vergangenheit an“, freut sich Gesundheits- und Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner über das Bekenntnis zum Projekt e-Impfpass, denn derzeit ist der Impfstatus in Österreich meist unvollständig oder nicht durchgängig dokumentiert.

Erste Punkte des Fahrplans Gesundheit 2021 bereits abgearbeitet

Auch die Wiener Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger begrüßt diesen Schritt: „Der elektronische Impfpass stellt eine enorme praktische Erleichterung sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte dar.“ Ein weiteres Vorhaben ist der Ausbau der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 in den kommenden Jahren. Nach dem erfolgreichen Start im April 2017 in drei Pilotbundesländern soll das Service rasch ausgebaut und den Menschen bald österreichweit zur Verfügung gestellt werden. Ein weiteres Ziel im Fahrplan Gesundheit 2021 ist die Stärkung des ambulanten Bereichs und die Sicherstellung einer umfassenden wohnortnahen Versorgung. Hier wurden erste Punkte bereits abgearbeitet. „Mit dem Beschluss des Primärversorgungsgesetzes im Nationalrat haben wir eine wichtige Weichenstellung für die Absicherung unseres Gesundheitssystems vorgenommen. Das bedeutet attraktive Rahmenbedingungen für Ärzte und Gesundheitsberufe sowie bestmögliche Versorgung für die Patienten“, so Rendi-Wagner.

Zielsteuerungskommission setzt auf Zusammenarbeit

Um auch weitere Verbesserungen zu erwirken, etwa bei den Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitssystem, bei der Versorgung der Kinder und Jugendlichen oder der Stärkung der Gesundheitskompetenz, setzen die Mitglieder der Zielsteuerungskommission auf enge Abstimmung und Zusammenarbeit. „Der erste BundesZielsteuerungsvertrag 2013–2017 hat eine neue Ära in der Zusammenarbeit des Bundes, der Länder und der Sozialversicherungen eingeläutet. Partnerschaftlich ist es gelungen, im Rahmen der Gesundheitsreform, an einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens zu arbeiten und gemeinsam strategische Reformen in die Wege zu leiten“, resümiert der Tiroler Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg. Für ihn ist klar: „Die Herausforderungen im Gesundheitswesen können auch in Hinkunft nur in einer partnerschaftlichen gemeinsamen Vorgangsweise gemeistert werden. Davon wird die Bevölkerung in Österreich maßgeblich profitieren!“ Auch Alexander Biach, Verbandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, hält fest, dass es der Sozialversicherung um eine nachhaltige Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems geht: „Die Versicherten müssen positiv spüren, dass die Gesundheitsversorgung moderner, kundenfreundlicher, serviceorientierter und persönlicher wird – von der Einführung neuer Versorgungsformen in der Primärversorgung über die Modernisierung der Leistungs- und Honorierungskataloge bis hin zum flächendeckenden Rollout moderner E-Services.“ Bereits zu seinem Amtsantritt vor zwei Monaten setzte Biach eine klare Priorität, was die Harmonisierung aller Kassenleistungen betrifft: „Wir haben in sehr kurzer Zeit den wesentlichen Durchbruch für die Harmonisierung geschafft. Meine Zusage, wesentliche Leistungsunterschiede binnen Jahresfrist zu harmonisieren, ist in bereits 11 von 23 Bereichen erfolgt – und somit auf dem besten Weg.“

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