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Zweierlei Maß bei ZE-Zuschüssen

Die BVA geht den richtigen Weg und fördert Versicherte beim Thema Zahnersatz. © Michael Tieck - Fotolia
Jürgen Pischel, Dental Tribune Austria

Jürgen Pischel, Dental Tribune Austria

So. 30 November 2014

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WIEN – Seit Sommer 2014 hat die BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) beschlossen, jedem Patienten für jede vom Zahnarzt gefertigte Krone 200 Euro zurückzuvergüten. Für gegossene Stiftbauten gibt es 100 Euro, und, man höre und staune, für ein gesetztes Implantat 350 Euro. Die BVA geht den richtigen Weg und fördert Versicherte, die sich um ihre Gesundheit sorgen.

Lässt sich ein Patient einer anderen Kasse mit derselben prothetischen Arbeit versorgen, ist er aber zum Beispiel bei der Gebietskrankenkasse versichert, bezahlt er diese Arbeit aus eigener Tasche, ohne dass er nur einen Cent an Zuschuss bekommt. Er hätte sich ja, wie es so schön heißt, „eine zweckmäßige, tragbare, abnehmbare Teilprothese machen lassen können, die die Gebietskrankenkasse, nach einigen Bedenken, ,großzügigerweise‘ zu ca. 50 Prozent stützt“.

Wenn das keine Ungleichbehandlung der Patienten ist! Es hat so den Anschein, als ob es neuerdings besonders in der Zahnmedizin zwei Klassen von ASVG-Versicherten gäbe. Schon zu oft haben uns Gesundheitspolitiker und Beamte versichert, dass es in Österreich keine Zweiklassenmedizin gibt.

Am 1. September 2014 hat die Kinderärztin Dr. med. univ. Sabine Oberhauser (SPÖ) das Bundesministerium für Gesundheit übernommen. Frau Dr. Oberhauser ist sowohl als Politikerin ein Vollprofi (langjährige Vizepräsidentin des ÖGB) als auch als Medizinerin.

In ihren erfahrenen Händen liegt nun das zukünftige Schicksal aller ASVG-Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen eine zahnärztliche Versorgung benötigen und gerne „gleich behandelt“ werden möchten.

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