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Wirtschaftliche Entlastung für die Zahnärzteschaft

Die Medizinprodukte-Verordnung wurde verschoben. © wladimir1804 – stock.adobe.com
Österreichische Zahnärztekammer

Österreichische Zahnärztekammer

Fr. 5 Mai 2023

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WIEN – Die europäische Medizinprodukte-Verordnung – Medical Device Regulation, kurz MDR – ist seit 26. Mai 2021 in Kraft und ersetzt damit die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte.

Die Umsetzung gewisser MDR-Bestimmungen für Medizinprodukte, unter anderem die der Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMDD), wäre bereits mit Mai 2024 wirksam geworden.

Durch die massive Intervention des Rates der Europäischen Zahnärzte (Council of European Dentists) und unter starker Mitwirkung der Österreichischen Zahnärztekammer in Brüssel gelang es, den Zeitpunkt der Inkraftsetzung auf den 31.12.2028 zu verschieben. Die damit absehbare und einhergehende Teuerung bei Medizinprodukten, welche ab der Inkraftsetzung mit Mai 2024 durch einen verpflichtenden Zertifizierungsprozess gehen hätte müssen, hätte die Zahnärzteschaft in Österreich aufgrund der derzeit angespannten wirtschaftlichen Situation zusätzlich hart getroffen.

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