Linz – Den Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Österreich, die Überstunden und Mehrarbeit leisten, sind im Jahr 2024 vorsichtig gerechnet rund 1,5 Milliarden Euro entgangen.
Denn über 42 Millionen Stunden, darunter 7,3 Millionen in Oberösterreich, erbrachten die Arbeitnehmer:innen, ohne dafür bezahlt zu werden. Alleine in den vergangenen vier Jahren entspricht dies einem Wert von mindestens 5,7 Milliarden Euro an nicht bezahlten Stunden.
„Viele führen leidenschaftlich Debatten über angeblich zu wenig Überstundenbereitschaft oder unangemessene Teilzeitarbeit. Dabei werden nicht einmal die geleisteten Mehr- und Überstunden bezahlt. Anstatt sich über die Arbeitnehmer:innen zu beschweren, sollten die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern in die Pflicht genommen werden“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
2024 haben Voll- und Teilzeitbeschäftigte in Österreich insgesamt 169 Millionen Über- und Mehrarbeitsstunden geleistet. Die absolut meisten Überstunden werden in Niederösterreich erbracht, gefolgt von Wien und Oberösterreich. Von den 29,2 Millionen geleisteten Über- und Mehrarbeitsstunden in Oberösterreich wurde geschätzt rund ein Viertel (7,3 Millionen Stunden) nicht abgegolten, weder in Geld noch in Zeitausgleich, auch nicht eins zu eins. AK-Präsident Andreas Stangl findet klare Worte zu diesem Missstand: „Die Arbeitnehmer:innen werden um Geld gebracht, das ihnen zusteht. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch noch völlig kurios angesichts der derzeit laufenden Debatte über angeblich zu wenig Arbeitsbereitschaft und zu viel Teilzeitarbeit.“ Das Geld fehle nicht nur am Konto der Arbeitnehmer:innen, sondern auch beim Steueraufkommen und im Topf der Sozialversicherung. „Das sind finanzielle Ressourcen, die gerade angesichts der Budgetkonsolidierung für unseren Sozialstaat unabdingbar sind."
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert
- Die korrekte Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeit.
- Abschaffung kurzer Verfallsfristen, damit für Ansprüche wie die Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeit eine dreijährige Verjährungsfrist gilt.
- Strengere Bestrafung bei Arbeitszeitbetrug.
- Ein Recht auf einen Vollzeitarbeitsplatz bzw. auf Stundenaufstockung, wenn im Betrieb möglich
- Rechtsanspruch auf gebührenfreie, vollzeittaugliche Kinderbildung und -betreuung.
- Einen einheitlichen gesetzlichen Mehrarbeits- bzw. Überstundenzuschlag von mindestens 50 Prozent für Voll- und Teilzeit (statt nur 25 Prozent bei Teilzeit).
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