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Tipps für Existenzgründer von der SVA

Die SVA gibt Tipps zur Unternehmensgründung. © alphaspirit - Fotolia.com
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Do. 2 Mai 2013

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WIEN - Über 34.600 Österreicher haben im vergangenen Jahr den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Anlässlich der von der Wirtschaftskammer Österreich organisierten Gründertage 2013, informiert die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) alle Unternehmensgründer über ihre Sozialversicherung und gibt wertvolle Tipps für den erfolgreichen Unternehmens- und Praxisstart.

Als moderner Dienstleister setzt sich die SVA dafür ein, dass sich Österreichs Selbständige keine Sorgen um ihre soziale Absicherung machen müssen und sich voll und ganz auf ihr Unternehmen beziehungsweise ihre Praxis konzentrieren können. „Wir laden Unternehmerinnen und Unternehmer ein, uns in der SVA zu besuchen. Im persönlichen Gespräch können wir Selbständige optimal beraten und auf die individuelle berufliche und Lebenssituation eingehen“, betont Peter McDonald, Obmann-Stv. der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). 10 Tipps für die erfolgreiche Unternehmensgründung:

  • Die Beiträge zur Sozialversicherung betragen rund 27 Prozent der Einkünfte. Eine neue App der SVA gibt seit kurzem einen schnellen, einfachen Überblick über die zu erwartenden Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-Vorschreibungen. Die iPhone & Android-App ermöglicht Selbständigen bessere Selbsteinschätzung und mehr Planbarkeit.
  • Reduzierte Beiträge in der Gründungsphase: Gewerbetreibende, die sich erstmals selbstständig machen, profitieren in den ersten drei Jahren von vorläufig niedrigeren SV-Beitragen.
  • Achtung Nachbemessung: Wenn es schon in der Startphase sehr gut läuft und die Einkünfte hoch sind, kann es zur Nachverrechnung von Beiträgen kommen – zinsfrei in zwölf Teilbeträgen. Es lohnt sich deshalb rechtzeitig vorzusorgen und etwas zur Seite zu legen.
  • Reduzierung der Beiträge: Sozialversicherungs-Beiträge werden nach der Startphase vorläufig, basierend auf Einkünften von vor drei Jahren berechnet. Sind die Einkünfte im Beitragsjahr voraussichtlich geringer oder höher, können Selbständige die Beitragszahlungen entsprechend anpassen lassen.
  • Kleinunternehmerregelung: Einzelunternehmer können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen, wenn der jährliche Gewinn 4.640 Euro und der jährliche Umsatz 30.000 Euro nicht übersteigt.
  • Reduzierung des Selbstbehaltes: Unternehmer können kostenlos zur Vorsorgeuntersuchung und sich dort mit ihrem Arzt Gesundheitsziele vereinbaren. Sobald sie diese erreichen, zahlen Selbständige bei jedem Arztbesuch nur noch den halben Selbstbehalt von 10 %. Über 61.500 Versicherte machen bereits bei dieser einzigartigen Präventionsinitiative mit und tun damit etwas für die eigene Gesundheit.
  • Absicherung bei Krankheit: Seit Jahresbeginn haben Kleinunternehmer bei längerer Krankheit ab dem 43. Tag Anspruch auf beitragsfreies Krankengeld Neu. Bei einer Zusatzversicherung sind Selbständige bereits ab dem 4. Krankheitstag abgesichert.
  • Absicherung bei Familiengründung: Unternehmerinnen haben Anspruch auf ein Wochengeld von 50 Euro täglich. Ab Juli 2013 können sich Selbständige während des Wochengeld-Bezugs von den SV-Beiträgen befreien lassen. Auch während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes zahlen Unternehmer dann keine SV-Beiträge und können bis zu einem Gewinn von 4.640 Euro und einem Umsatz von 30.000 Euro dazu verdienen.
  • Nebenberufliche Einkünfte (Mehrfachversicherung): Wenn Unternehmer neben der selbstständigen Tätigkeit auch angestellt sind, so sind sie mehrfachversichert. Um Versicherungsbeiträge korrekt abzurechnen, benötigt die SVA eine Gehaltsbestätigung.
  • Onlineservices: Auf www.svagw.at gibt es den Beitragsrechner, Online-Anträge, das persönliches Beitragskonto, hier können Unternehmer ihre Arztrechnungen einreichen und vieles mehr.

Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als gesetzliche Krankenversicherung rund 750.000 Kunden, davon 370.000 aktiv Erwerbstätige, 140.000 Pensionisten und 233.000 Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 390.000 Versicherte zuständig.

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