WIEN - Mit einer neuen gesetzlichen Verordnung wird Zahntechnikermeistern nun der Weg geöffnet, unter Delegation und Aufsicht des Zahnarztes für die Herstellung von Prothesen aktiv im Mund des Patienten behandelnd tätig werden zu können.
Mit einer neuen gesetzlichen Verordnung wird Zahntechnikermeistern nun der Weg geöffnet, unter Delegation und Aufsicht des Zahnarztes für die Herstellung von Prothesen aktiv im Mund des Patienten behandelnd tätig werden zu können. Seit Jahren forderten die Vertreter der Österreichischen Zahntechnikerinnungen, dass Zahntechnikmeister, so wie z.B. in Belgien oder Holland beim Patienten als „Prothetiker“ selbständig tätig werden können. Sie wollten wie diese im Labor oder in einer eigenen Praxis wie die sogenannten „belgischen Prothetiker“ bei Patienten Abdrücke nehmen, Unterfütterungen und Reparaturen leisten und alleine - ohne Zahnarzt - auch Vollprothesen eingliedern können. In Österreichs Politik hatten die Zahntechniker-Organisationen dafür trotz schärfster Widerstände aus der Zahnärzteschaft-Führung teilweise Gehör gefunden und waren kurz vor einer Durchsetzung ihrer Ziele im Rahmen einer Novellierung der Verordnung des Berufsbildes des Zahntechnikermeisters.
In der Zahnärzteschaft-Führung sah man aufgrund der massiven politischen Vorstellungen keine Chance, die Wünsche des Zahntechnikerhandwerks rundweg zu verhindern und verlegte sich auf die Abwehrstrategie eines Kompromisses. Da es aus Erfahrungen in vielen Praxen Usus ist, dass im Beisein des Zahnarztes in der Prothetik Zahntechniker im Mund des Patienten aktiv werden, sollte dies mit der Verordnung auch rechtlich gesichert geöffnet werden.
Die Zahntechniker sollten unter Delegation und unter Aufsicht des Zahnarztes bestimmte Leistungen im Rahmen der Prothetik im Mund des Patienten erbringen können.
So wird es nun festgeschrieben, was einige Zahnarzt-Funktionäre unter Kritik an ihrer Standesführung als ersten Schritt in die Selbständigkeit des Zahntechnikers hin zum Prothetiker unter Umgehung des Zahnarztes sehen.
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