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Ordinationsgemeinschaften

Verschieden Ordinationsformen sind eine Chance. (Foto: Kzenon)
Jürgen Pischel

Jürgen Pischel

Mo. 21 Februar 2011

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KREMS - Schade, und das bedauern auch eine Reihe von Spitzenfunktionären der Zahnärztekammer, es wurde eine Liberalisierung hin zu einer anders aufgestellten Ordinationsorganisation verhindert – ganz vorneweg die Wirtschaftskammer mit ihren Einflusspartnern.

So kann es sich bei der nun gefundenen Lösung nur um einen – wenn auch völlig unbefriedigenden – Zwischenschritt handeln und die Berufsvertretung darf nicht müde werden, den Zahnärzten/-innen mehr Chancen zu eröffnen, die Ordination zahnmedizinisch und unternehmerisch breiter aufzustellen. In der Öffnung hin zu neuen Ordinationsformen mit angestellten Zahnärzten/-innen, Partnerordinationen als Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen, in überörtlichen Kooperationen mit spezifischem Leistungsangebot bis hin zur GmbH-Ordination und Ambulatorien geht es um sehr viel mehr als steuerrechtliche Optimierungsmodelle, wie einzelne Funktionäre an der GmbH-Ordination festmachen wollen. Dies ist eigentlich eine Nebensache, die zuerst einmal Erfolg voraussetzt.

Vieles spricht für kooperative Ordinationsführung. Im zahnärztlichen Beruf werden immer mehr Frauen, sieht man die Studienquoten mit mehr jungen Frauen als jungen Männern an, tätig werden. Aus ihrer Lebensplanung, der Koordination von Beruf und Kinder mit Haushaltsverantwortung, streben sie oft eine Anstellung in einer Ordination oder eine Teilpartnerschaft mit besonderen Zeitregelungen an. Nur so kann  ihnen die Chance, als „Zahnarzt“ zu wirken, eröffnet werden.

Der Patient sucht heute zunehmend auch in der Zahnheilkunde den „Spezialisten“. Auch hier erlauben örtlich oder auch überörtlich organisierte Ordinationsformen, den Patienten/-innen entgegenzukommen. Ganz abgesehen davon, dass Partnerschaften oder Mehr-Behandler-Ordinationen serviceorientierte  Öffnungszeiten ermöglichen. Vor allem auch, die vielfach beklagten Investitionsbelastungen einer Ordination werden immer größer, so lassen sich diese, auf mehrere Schultern verteilt, besser meistern. Am Rande: Nur eine offene Ordination kann Umsatz gerieren.

Ich weiß um die Probleme der Bedarfsplanung, aber auch da lassen sich intelligente Modelle in der  Sicherung der Einzelleistungsvergütung im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren aufbauen.

Die Gefahr, dass unternehmerisch exzessiv strukturierte Kettenordinationen, die vom ominösen Fremdkapital dominiert werden, die Organisation der freien Zahnarztordinationen bedrohen, tendiert aus den internationalen Erfahrungen heraus gegen Null. Alle Versuche in Deutschland, trotz sehr offener wirtschaftlicher Gestaltungsfreiheit basierend auf der Gesetzeslage sind gescheitert. Gescheitert, weil hieran sich nur Zahnärzte/-innen beteiligt hatten, die vorher schon in der freiberuflichen Ordination gescheitert waren.

Der Zahnarzt ist ein freier Beruf und die selbstverantwortlich geführte Einzelordination wird immer den Schwerpunkt der Patientenversorgung leisten. Zum freien Beruf gehört aber auch die Freiheit, sich in unterschiedlichen Praxisformen organisieren zu können. Und das ist auch in Österreich nicht aufzuhalten, toi, toi, toi.

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