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ÖGI-Fonds fördert Projekte der Implantologie

Der ÖGI-Fonds fördert auch heuer wieder Einzelprojekte auf dem Gebiet der implantologischen Forschung. Die Mittel des ÖGI-Fonds werden zur (Teil-) Finanzierung von Forschungsprojekten mit Schwerpunkt Implantologie bereitgestellt. © Syda Productions – fotolia.com
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Do. 26 Jänner 2017

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WIEN – Der ÖGI-Fonds fördert auch heuer wieder Einzelprojekte auf dem Gebiet der implantologischen Forschung. Die Mittel des ÖGI-Fonds werden zur (Teil-) Finanzierung von Forschungsprojekten mit Schwerpunkt Implantologie bereitgestellt.

Es werden wissenschaftliche Arbeiten hoher Qualität von (Jung-) WissenschafterInnen auf internationalem Niveau nach einem internationalen Peer-review-Verfahren gefördert.

Die Antragsstellung erfolgt ausnahmslos in Englisch via Mail (oegi@medacad.org).

Einsendeschluss: 30. September 2017

Es werden ausschließlich Anträge in Evidenz genommen, die rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß eingereicht werden. Folgende Unterlagen sind in englischer Sprache einzureichen:

  • Kontaktdaten des Antragstellers, Forschungsstätte und Projektteam
  • Motivationsschreiben
  • Keywords
  • Kurzfassung des Projektes
  • Exposé: Beschreibung der wissenschaftlichen Fragestellung des geplanten Forschungsprojektes, der Methodik und mit Literaturangaben
  • Projektlaufzeit
  • Detaillierte Aufstellung der budgetierten Projektkosten, Darstellung der wissenschaftlichen Projekt-Zweckwidmung
  • Maximal 2 Gutachtervorschläge mit Kontaktdaten
  • Relevante Vorprojekte
  • Lebenslauf und Publikationsliste (der letzten fünf Jahre) des Antragstellers
  • Endgültig positiver Ethikkommissionsbescheid

Die besten Arbeiten werden einem anonymisierten internationalen Peer-ReviewProzess unterzogen aus dem Kreis internationaler GutachterInnen. Auf Grund dieser Gutachten wird die Preisvergabe durchgeführt.

Alle Bewerber verpflichten sich, ausgezahlte Geldmittel nachweislich zweckgewidmet zu verwenden und dies schriftlich spätestens 12 Monate nach Auszahlung nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis nicht innerhalb einer Nachfrist von 4 Wochen nach Fristablauf erfolgen, behält sich der Vorstand vor, die Gelder zurückzufordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung von Förderungsmitteln.

Die Höhe der Einmalförderung ist mit maximal € 4.000,- festgesetzt.

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