DT News - Austria - ÖGI-Fonds: Einsendeschluss naht!

Search Dental Tribune

ÖGI-Fonds: Einsendeschluss naht!

Noch bis zum 30. September sind Einreichungen möglich. © ÖGI
ÖGI

ÖGI

So. 20 September 2015

Speichern

WIEN – Der ÖGI-Fonds fördert auch heuer wieder Einzelprojekte auf dem Gebiet der implantologischen Forschung. Die Mittel des ÖGI-Fonds werden zur (Teil-)Finanzierung von Forschungsprojekten mit Schwerpunkt Implantologie bereitgestellt. Es werden wissenschaftliche Arbeiten hoher Qualität von (Jung-)WissenschafterInnen auf internationalem Niveau nach einem internationalen Peer-review-Verfahren gefördert.

Die Antragsstellung erfolgt ausnahmslos in Englisch via Mail (oegi@medacad.org).

Einsendeschluss: 30. September 2015

Es werden ausschliesslich Anträge in Evidenz genommen, die rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind in englischer Sprache einzureichen:

• Kontaktdaten des Antragstellers, Forschungsstätte und Projektteam
• Motivationsschreiben
• Keywords
• Kurzfassung des Projektes
• Exposé: Beschreibung der wissenschaftlichen Fragestellung des geplanten Forschungsprojektes, der Methodik und mit

Literaturangaben

• Projektlaufzeit
• Detaillierte Aufstellung der budgetierten Projektkosten, Darstellung der wissenschaftlichen Projekt-Zweckwidmung
• Maximal 2 Gutachtervorschläge mit Kontaktdaten
• Relevante Vorprojekte
• Lebenslauf und Publikationsliste (der letzten fünf Jahre) des Antragstellers
• Endgültig positiver Ethikkommissionsbescheid

Die besten Arbeiten werden einem anonymisierten internationalen Peer-Review-Prozess unterzogen aus dem Kreis internationaler GutachterInnen. Auf Grund dieser Gutachten wird die Preisvergabe durchgeführt.
Alle Bewerber verpflichten sich, ausgezahlte Geldmittel nachweislich zweckgewidmet zu verwenden und dies schriftlich spätestens 12 Monate nach Auszahlung nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis nicht innerhalb einer Nachfrist von 4 Wochen nach Fristablauf erfolgen, behält sich der Vorstand vor, die Gelder zurückzufordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung von Förderungsmitteln.

Die Höhe der Einmalförderung ist mit maximal € 4.000,- festgesetzt.

To post a reply please login or register
advertisement
advertisement