Wien – In der Medizinischen Strahlenschutzverordnung entfällt mit 1. Oktober 2024 die Verpflichtung, Patienten bei zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen durch Schutzschürzen oder Schutzschilde zu schützen.
Hintergrund sind gerätetechnische Fortschritte und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Notwendigkeit des Einsatzes von Strahlenschutzmitteln für Patienten bei Röntgenuntersuchungen in den letzten Jahren zunehmend infrage gestellt haben. Die Österreichische Zahnärztekammer begrüßt diese Änderung und die damit einhergehende Klarstellung der Rechtslage für die österreichischen Zahnärzte.
Quelle: Österreichische Zahnärztekammer
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