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KREMS - Der „Hauptverband der Sozialversicherungsträger“ hat seinen „Masterplan Gesundheit“ veröffentlicht, in dem Vorschläge zur Kostenminimierung im Gesundheitssystem unterbreitet werden. Dazu gehört etwa die Bedarfsplanung ohne Anbieter, also auch ohne Zahnärzte/-innen.
Seit zehn Jahren steigen die Gesundheitsausgaben in Österreich stärker als die Wirtschaftsleistung. Sie sollen von derzeit 10,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) auf über 12,5 Prozent bis ins Jahr 2030 ansteigen. Deshalb ist es das Ziel des „Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger“, eine große Gesundheitsreform in 2014 durchzusetzen, die neben den Krankenhäusern auch Ärzte/-innen und Zahnärzte/-innen betrifft. Die Diskussion soll nach dem „Masterplan Gesundheit“ heuer beginnen.
Der Hauptverband fordert eine bundesweit einheitliche Planung im Gesundheitswesen, die sich am Bedarf orientiert. Einen Rahmenplan gebe es zwar bereits, er sei jedoch „vergangenheitsorientiert“ und „nicht umfassend“. Zur Orientierung sollen künftig nationale Gesundheitsziele definiert werden, wie das in nahezu ganz Europa übliche Praxis sei. Notwendig sei „ein Paradigmenwechsel“, wie die Sozialversicherung schreibt: weg von der „reinen Reparaturmedizin“, hin zu mehr Prävention.
Breiten Raum nimmt die Spitalsfinanzierung ein, für die der Bund die alleinige Kompetenz für alle Regelungen erhalten soll. Die Länder sollen im Spitalsbereich nur noch mit der Detailplanung betraut werden; man könnte auch sagen: Sie werden entmachtet.
In einer Reihe von Vorschlägen des „Masterplan Gesundheit“ sind aber auch Zahnarztordinationen betroffen. Die Öffnungszeiten in den Ärzteordinationen sollen an die Bedürfnisse der Patienten/-innen angepasst werden. Denn: „Krankheit kennt keine Öffnungszeiten.“ Darüber hinaus brauche es laut den Sozialversichungsträgern neue Versorgungsstrukturen, etwa Kassenambulatorien und interdisziplinäre Ärztegesellschaften.
Vor allem sollen der Österreichischen Zahnärztekammer die Möglichkeiten der Mitwirkung in der „Bedarfsplanung“ entzogen werden. So heißt es im Kapitel „Steuerung und Qualitätssicherung“: „Die Bedarfsplanung erfolgt in Zukunft ohne Anbieter“. Außerdem ist geplant, für die einzelnen Leistungsbereiche, so auch die Zahngesundheitsversorgung neben einer „jährlichen Budgetierung…mittelfristige Finanzrahmenplanungen“ zu erstellen. Vor allem fordert der Hauptverband, dass das „Sachleistungsprinzip“ auch im Falle des „vertragslosen Zustandes sicherzustellen“ ist.
Weiters müsse die „Rolle nichtärztlicher Gesundheitsberufe“ – gemeint etwa auch Dentalhygienikerinnen und Zahntechniker/-innen – „in qualitativer und quantitativer Hinsicht verstärkt werden“. Künftig sollen „diese entsprechend ihrer Qualifikation auch Aufgaben wahrnehmen, die derzeit ausschließlich Ärztinnen und Ärzten und Zahnärzten vorbehalten sind“, heißt es im „Masterplan Gesundheit“.
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