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Gewalt im Gesundheits- und Sozialbereich

Gewalt gegenüber Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich wird oft als „Berufsrisiko“ abgetan. © stokkete – stock.adobe.com
AK für Oberösterreich

AK für Oberösterreich

Fr. 22 März 2019

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LINZ – Stoßen, treten, beschimpfen – jeder zweite Beschäftigte ist betroffen.

Gewalt gegenüber Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich wird oft als „Berufsrisiko“ abgetan – oder totgeschwiegen. „Gewalt darf nicht stillschweigend hingenommen oder als persönliches Problem der Betroffenen verharmlost werden“, sagt der Präsident der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich (AK), Dr. Johann Kalliauer, mit Blickrichtung auf Arbeitgeber und Führungskräfte. Unterstützung für (potenziell) Betroffene bietet die Arbeiterkammer Oberösterreich mit dem neuen Online-Gewaltcheck.

Ausmaß der Gewalt ist erschreckend

Schlagen, treten, kratzen, beißen, stoßen, zwicken, anspucken – das Spektrum ist vielfältig. Eine von der AK in Auftrag gegebene Studie zeigt das Ausmaß der Gewalt am Beispiel der Alten- und Pflegeheime: Österreichweit sind über ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal im Monat körperlicher Gewalt ausgesetzt. Von sexueller Belästigung ist österreichweit ein Fünftel betroffen.

Auch am Beispiel der Krankenhäuser zeigt sich, dass die Gewalt zunimmt. 41 Prozent der Befragten einer weiteren AK-Studie stimmen dieser Aussage zu. Und das in einem Arbeitsumfeld, in dem die zunehmende Zahl der Aufgaben ohnehin schon kaum zu bewältigen ist. Gewalt und Aggressionen entstehen vor allem dort, wo zu wenig Zeit für die Betreuung bleibt oder quälend lange Wartezeiten vorkommen. Der Zusammenhang zwischen Gewalt und Personalmangel ist offensichtlich.

Nicht nur körperliche Gewalt verletzt

Häufige verbale Attacken zeigen langfristig die gleiche Wirkung auf die Gesundheit der Beschäftigten wie gewalttätige Übergriffe. Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen (27,7 Prozent) erlebt mindestens einmal pro Woche  Beleidigungen  und  Beschimpfungen.

Arbeitgeber und Führungskräfte in der Pflicht

Für die AK geht es darum, alle Beteiligten für das Thema zu sensibilisieren: die Beschäftigten, ihre Vorgesetzten, die Betriebsräte, die Träger der Einrichtungen, in denen sie arbeiten, aber auch die Patienten. Die Arbeiterkammer fordert deshalb eine Konkretisierung der gesetzlichen Regelung zur Verantwortlichkeit der Arbeitgeber und eine Verankerung der Gewaltprävention als Gesundheitsziel im ArbeitnehmerSchutzgesetz.

Quelle: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich

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