LEAMINGTON SPA, ENGLAND – Die Britin Alison Southwood trug zwei Jahre lang ein abgebrochenes Instrument im Kiefer mit sich herum. Im Zuge einer Wurzelkanalbehandlung kam es zum Instrumentenbruch und der Perforation des Wurzelkanals. Statt den Versuch zu starten, das Instrument zu entfernen und die Patientin ordnungsgemäss aufzuklären, verschloss der Zahnarzt den Kanal wieder und schickte sie nach Hause. Es folgte ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit, aus dem die geschädigte Patientin nun als Siegerin hervorging und ihr eine Schadenersatzsumme von 5.500 Pfund (ca. 7.700 Euro) zugesprochen wurde.
Während des Prozesses berief sich der Behandler immer wieder darauf, dass es im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung zum Bruch eines zahnärztlichen Instruments kommen könne und ihn keine Schuld treffe, berichtet der Leamington Observer. Die Anwälte der Patientin widerlegten jedoch diese Aussage und wiesen den klaren Fall von Fahrlässigkeit und unterlassener Sorgfaltspflicht nach. Im Prozessverlauf kam dann das ganze Ausmass des Martyriums zum Vorschein, denn kein anderer Zahnarzt wollte das zurückgebliebene Fragment im Kiefer entfernen. Zu gefährlich sei dieser Eingriff und ziehe womöglich die nervliche Schädigung von Kiefer, Zunge und Mund nach sich, berichtete die Betroffene. So überliess man den Zahn dem Verfall.
Mittlerweile wurde der Zahn extrahiert und die entstandene Lücke erfolgreich durch ein Implantat geschlossen. Im Verlauf des Prozesses kam auch zutage, dass das Zurücklassen von abgebrochenen Instrumenten in Wurzelkanälen scheinbar keine Seltenheit darstellt und betroffene Patienten im Anschluss an eine gescheiterte Behandlung oftmals nicht in Kenntnis gesetzt werden.
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