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Informationen rund um die elektronische Gesundheitsakte

Zahnärzt:innen sind nicht mehr darauf angewiesen, dass Patient:innen Befunde aus Spitälern mitbringen. © MUNGKHOOD STUDIO – shutterstock.com
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Di. 3 Oktober 2023

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WIEN – Seit Mitte Juli 2023 sind Zahnärzt:innen im Gesundheitsdiensteanbieter-Index (GDA-I) aufgenommen. Damit ist jetzt die technisch notwendige Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) geschaffen worden.

Auch berechtigte Zahnärzt:innen können nun in die ELGA-Gesundheitsdaten Ihrer Patient:innen Einsicht nehmen.

Digitale Lösungen unterstützen Ärzt:innen in ihrer täglichen Arbeit. Die ELGA-Anwendungen e-Medikation und e-Befund lassen sich unkompliziert in den Praxisalltag integrieren und leisten Hilfestellung bei Diagnose, Therapie und Administration. So bleibt mehr Zeit fürs Wesentliche.

Ihre Arztsoftware wird mit ELGA folgendes anbieten können:

  • e-Medikation verschafft behandelnden Zahnärzt:innen (sowie Apotheker:innen) einen raschen Überblick über verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente, wie z.B. blutgerinnende, knochenstoffwechselverändernde oder immunsuppressive Medikamente, die für die zahnärztliche Behandlung relevant sein können. Diese werden als e-Medikationsliste für 18 Monate gespeichert. Die Datenverfügbarkeit in Echtzeit bringt ein Plus an Information und spart Zeit. Die Sicherheit der Patient:innen wird weiter verbessert.
  • Mit dem e-Befund können alle in den Behandlungsprozess involvierten Gesundheitsdiensteanbieter ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde aus öffentlichen Spitälern mit Ihrer Arztsoftware abrufen. Zahnärzt:innen sind somit nicht mehr darauf angewiesen, dass Patient:innen Befunde aus Spitälern mitbringen oder das Spital die Befunde übermittelt. In Spitälern und Ordinationen haben Ärzt:innen ab Start des Behandlungsverhältnisses 90 Tage Zugriff auf die Gesundheitsdaten. Über das ELGA-Portal können Patient:innen für eine Vertrauensärztin bzw. einen Vertrauensarzt die Zugriffsdauer auf ein Jahr verlängern.

Beide Anwendungen können Sie bei Ihrem Arztsoftware-Lieferanten freischalten lassen. Bitte klären Sie mit Ihrem Software-Lieferanten die Verfügbarkeit bzw. Kosten der ELGA-Integration.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.chipkarte.at/e-medikation/gda 

Eine Gegenüberstellung von e-Rezept und e-Medikation finden Sie hier.

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