WIEN - Seit kurzem steht die e-Medikation flächendeckend in allen Bundesländern bei Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken zur Verfügung.
Zwei Millionen Menschen in Österreich nehmen regelmäßig fünf oder mehr Medikamente ein. Unerwünschte Wechselwirkungen sind dabei ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten. Mit der e-Medikation, einer Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, können unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverschreibungen von Medikamenten vermieden und die Patientensicherheit erhöht werden.
Vorarlberg war das erste Bundesland, das Anfang 2018 die e-Medikation eingesetzt hat. Danach erfolgte Schritt für Schritt die Einführung in allen Bundesländern, die nun mit Wien im Herbst 2019 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die e-Medikation steht nun flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung. Mittlerweile verwenden 6301 Ärztinnen und Ärzte sowie 1357 Apotheken diese Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Mehr als 70 Millionen Verordnungen wurden bereits in e-Medikation gespeichert.
„Die Sozialversicherung hat sich lange und intensiv für dieses großartige Projekt eingesetzt,“ erklärt Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. „Umso mehr freuen wir uns, dass die e‑Medikation nun in ganz Österreich in allen Bundesländern für unsere Versicherten in den Arztordinationen und Apotheken zum Einsatz kommt. Das ist nur durch die intensive Zusammenarbeit und den Einsatz aller Beteiligten im Gesundheitswesen gelungen. Mein großer Dank gilt daher den Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern, die die e-Medikation nun im Sinne der Patientensicherheit einsetzen. Denn nur, wenn alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken konstant und vollständig Daten in e-Medikation speichern, bringt die e-Medikationsliste den vollen Nutzen für alle Beteiligten.“
„Eine Neuerung für die Patientinnen und Patienten ist nun, dass auch Apotheken mit dem e-card System ausgestattet sind“, erklärt DI Volker Schörghofer, stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband. „Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, können auch rezeptfreie Medikamente oder Rezepte von Wahlärzten in die e-Medikation eingetragen werden. Zusätzlich kann die gesamte e‑Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden.“
„Für die Apothekerinnen und Apotheker liegt die dominierende Rolle der e‑Medikation eindeutig in der Arzneimittel- und Patientensicherheit. Eine möglichst lückenlose Dokumentation der individuellen Medikation bringt allen Beteiligten – Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie besonders den Patientinnen und Patienten – große Vorteile“, sagt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer. Die e-Medikation erlaube, die pharmazeutische Beratung der Menschen in den Apotheken, etwa in Bezug auf Arzneimittel-Wechselwirkungen und Polymedikation, zu optimieren.
Damit der Nutzen der e-Medikation auch in der Praxis bei der Bevölkerung ankommt, setzt die Österreichische Apothekerkammer auf konkrete Maßnahmen, wie Vizepräsident Mag. pharm. Christian Wurstbauer ausführt: „Die e-Medikation erstellt ein digitales Arzneimittelprofil der Patientin bzw. des Patienten. Wir entwickeln im Moment eine Software, mit der in Zukunft jede Apotheke auf Basis der e‑Medikationsdaten und des aktuellen Rezepts oder Einkaufs rezeptfreier Medikamente ein automatisches Screening auf arzneimittelbezogene Probleme durchführt. Dabei wird das Arzneimittelprofil der Patientinnen und Patienten auf Wechselwirkungen und eventuell vorliegende Doppelmedikationen geprüft. Dadurch können etwaige Probleme verhindert werden, noch bevor diese Personen beginnen, das betroffene Medikament einzunehmen. Damit wird die Arzneimittel-Sicherheit für die Patientinnen und Patienten maßgeblich verbessert“, so Wurstbauer.
Daten und Fakten zur e-Medikation
Die „e-Medikation“ ist neben den „e-Befunden“ eine weitere Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ziel ist es, bestmögliche Medikamentensicherheit für die Patientinnen und Patienten zu erreichen. Wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt bzw. die Apothekerin/der Apotheker auf einen Blick sehen, welche Medikamente verordnet und abgegeben wurden, kann bei der Verschreibung bzw. Abgabe eines neuen Arzneimittels Rücksicht darauf genommen werden.
So funktioniert die e-Medikation
Kassenärztinnen und Kassenärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern. Besteht ein aufrechtes Behandlungsverhältnis und haben sich die Patientinnen und Patienten nicht von ELGA bzw. von e-Medikation abgemeldet, können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die e-Medikationsliste ihrer Patientin/ihres Patienten einsehen und auf dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Damit haben sie eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.
Die neu verordneten Medikamente des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin werden in der e-Medikation gespeichert und die Patientin bzw. der Patient erhält ein Rezept mit einem eindeutigen Code. Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in der e-Medikation ihrer Kundinnen und Kunden speichern.
Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, kann die gesamte e‑Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden, und es können rezeptfreie Medikamente eingetragen werden.
Die e-Medikationsdaten werden zentral und verschlüsselt im Verantwortungsbereich der Sozialversicherung gespeichert. Wichtig dabei ist, dass auf der e-card selbst keinerlei Medikationsdaten gespeichert sind.
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