WIEN – In einem Bescheid vom 22. September 2014 bestätigt die AQ Austria – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, dass die „Danube Private University eine gemäß den Bestimmungen des Privatuniversitätsgesetz (PUG) staatlich anerkannte Privatuniversität ist.“ Die Danube Private University (DPU) ist damit berechtigt, für die von ihr durchgeführten Studiengänge „anerkannte österreichische akademische Grade“ zu verleihen.
Nach dem Rechtsstatus einer staatlich anerkannten Privatuniversität sind deren Lehrenden und Studierenden nach Maßgabe des § 3 Abs 6 und § 94 Abs. 4 PUG den Lehrenden und Studierenden an staatlichen Universitäten gleichgestellt. Aktuell studieren im Wintersemester 2014/15 im Grundstudium Zahnmedizin 488 Studierende, von denen knapp 300 aus Deutschland und 151 aus Österreich kommen. Ganz überwiegend sind es Kinder aus Zahnarztfamilien und anderen Heilberufen.
Privatuniversitäten müssen sich regelmäßig einer umfassenden Qualitätsevaluierung durch die staatliche Agentur für Qualitätssicherung stellen. Die DPU-Akkreditierung wurde erstmalig mit Wirkung vom 13.08.2009 für fünf Jahre ausgesprochen. Die Akkreditierung der DPU wurde vom Board der AQ Austria – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria – nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 10 der PU-Akkreditierungsverordnung mit Wirkung vom 12.8.2014 um sechs Jahre bis August 2020 verlängert. Im Rahmen des Verfahrens zur Verlängerung der DPU-Akkreditierung wurden alle an der DPU angebotenen Studiengänge evaluiert und in ihrer Fortführung genehmigt. Aus vielen positiven Bewertungen der wissenschaftlichen Gutachter zu den DPU-Studien, besonders dem Diplomstudium Zahnmedizin zum Dr. med. dent., sei die im Gutachten unter Punkt 3 „Stärken der DPU“ hervorgehobene Feststellung zitiert: „Aufbau eines Studienganges (gemeint Zahnmedizin), der auf einer in sich stringenten Konzeption von Studienmodellen und Ausbildungsmethoden beruht, der einen Studienabschluss garantieren sollte (erstmals per Mitte 2015), der die für die spätere zahnärztliche Berufstätigkeit erforderlichen Kompetenzen sicherstellt.“ Wichtig ist uns auch die Feststellung im AQ Austria-Gutachten zur „Orientierung des Studiums an Prinzipien einer ,umfassenden problemorientierten und evidenzbasierten Zahnmedizin‘.“ Die unter dem Punkt „Standards“ getroffenen Feststellungen bilden eine weitere wichtige positive Bewertung für die Verlängerung der Akkreditierung, wenn es heißt: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Aufbau der Lehre, die didaktische Gestaltung des Curriculums, der Module der Weiterbildung, aber auch die Prüfungsordnung, der Workload und die Studiendauer interna tionale Standards jedenfalls erfüllen oder gar übertreffen. Die geforderten Lernziele und Qualifikationen können erreicht werden und der vorgesehene akademische Grad ist international vergleichbar.“
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