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Dentaler Steuerbetrug in Millionenhöhe aufgedeckt

Das Finanzministerium weist auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hin, die für alle Branchen gilt und wodurch Straffreiheit möglich ist. © Andrey_Popov - shutterstock.com
Bundesministerium für Finanzen

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Mo. 6 September 2021

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WIEN - Dass Abgabenbetrug auch in scheinbar „unverdächtigen“ Branchen vorkommt, hat die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung nun wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Sie deckte kürzlich einen massiven Betrugsfall bei sieben Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Dentallaboren auf. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2,5 Mio. Euro, die großteils geständigen Beschuldigten müssen – zusätzlich zur Begleichung des Schadens – mit Geldstrafen von jeweils rund 500.000 Euro rechnen.

Finanzminister Gernot Blümel: „Wir gehen aufgrund bisheriger Ermittlungsergebnisse bei Lieferanten im Dentalbereich davon aus, dass zahlreiche weitere Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Dentallabore Steuern und Abgaben im großen Stil hinterziehen. Die Steuerfahndung richtet ihren Fokus daher künftig auch mehr auf die Dentalbranche.“

Betriebsprüferin aus Kärnten kam illegalem Rechnungssplitting auf die Spur

Der Fall wurde durch eine Betriebsprüferin aus Kärnten ins Rollen gebracht. Sie stellte bei der Überprüfung eines Zulieferbetriebes fest, dass für Dentalzubehör und Edelmetall-Legierungen oft zwei Ausgangsrechnungen erstellt wurden – eine Teilrechnung wurde dabei auf einen Firmennamen ausgestellt, die andere als Barverkauf verbucht. Dieses illegale „Rechnungssplitting“ war die Voraussetzung dafür, dass die Zahnärzt*innen und Dentallabore nur einen Teil der Einkäufe in ihre Buchhaltung aufnehmen mussten. Ähnlich gingen die Dentisten beim Ankauf von Bruchgold vor, das anonym eingekauft wurde und ebenfalls nicht in der Buchhaltung aufschien. Die in der Folge beim Finanzamt falsch eingereichten Umsätze und Einkäufe ermöglichten schließlich den Abgabenbetrug. Der Sachverhalt übernahm die Finanzstrafbehörde zur Einleitung und Führung der entsprechenden Finanzstrafverfahren.

Zur Untermauerung dieses Verdachts rückte die Steuerfahndung in drei Wellen im Jänner 2020 sowie Anfang und Mitte Juli 2021 mit insgesamt 86 Bediensteten aus und führte Durchsuchungen bei sieben Beschuldigten in Kärnten, der Steiermark, Wien und Niederösterreich durch. Die darauffolgenden Betriebsprüfungen führten bereits in zwei Fällen zu einem steuerlichen Mehrergebnis von rund einer Mio. Euro. Fünf weitere Fälle sind noch in Bearbeitung, hier wird mit einem Mehrergebnis von etwa 1,5 Mio. Euro gerechnet. Die Täterin bzw. Täter erwarten zudem Geldstrafen in einer Höhe von rund 500.000 Euro. Diese Fälle waren außerdem Auslöser für weitere Überprüfungen in der gesamten Dentalbranche, die nun in jedem Bundesland erfolgen.

„Steuer- und Abgabenbetrug schadet den redlichen Unternehmen und schwächt den österreichischen Wirtschaftsstandort. Doch dank der hervorragenden Arbeit im Betrugsbekämpfungsbereich sorgen wir dafür, dass sich Betrug in keiner Branche lohnt und den Tätern letztlich – wie auch in diesem Fall – das Handwerk gelegt wird“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Das Finanzministerium weist außerdem auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hin, die für alle Branchen gilt und wodurch sogar Straffreiheit möglich ist: www.bmf.gv.at/selbstanzeige.

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