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Erfolgreiche Aufnahmetests zum Medizinstudium in Österreich

Insgesamt gab es 12.442 Teilnehmende. © APA
Medizinische Universität Innsbruck

Medizinische Universität Innsbruck

Fr. 11 September 2020

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WIEN/GRAZ/INNSBRUCK/LINZ – Von ursprünglich 17.599 Angemeldeten haben Mitte August insgesamt 12.442 Bewerber unter höchsten Präventions- und Sicherheitsvorkehrungen und in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden an dem gemeinsamen Aufnahmeverfahren MedAT für das Studium an den Medizinischen Universitäten in Wien, Innsbruck und Graz sowie an der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz teilgenommen.

Unter maximaler Einhaltung der Verordnungen zum Schutz aller Beteiligten in Hinblick auf das COVID-19-Ansteckungsrisiko wurden die Aufnahmetests an mehreren Standorten in ganz Österreich abgehalten. Die wichtigsten Punkte der Sicherheitskonzepte zur Durchführung der Aufnahmetests: das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, Abstandhalten, stark geregelte Abläufe beim Zugang und beim Verlassen der Testorte.Der Aufnahmetest für Humanmedizin (MedAT-H) ist ein mehrteiliges schriftliches Verfahren und gliedert sich in folgende Abschnitte: Basiskenntnistest Medizinische Studien, Textverständnis, Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten und Sozial-emotionale Kompetenzen.Der Aufnahmetest für die Zahnmedizin (MedAT-Z) ist zum überwiegenden Teil identisch mit dem MedAT-H. Anstelle des Testteils „Textverständnis“ und der Aufgabengruppe „Implikationen erkennen“ werden im Testteil „Manuelle Fertigkeiten“ die Aufgabengruppen „Drahtbiegen und Formen spiegeln“ eingesetzt.

1.740 Studienplätze werden vergeben

Für das Studienjahr 2020/21 stehen für Human- und Zahnmedizin insgesamt 1.740 Plätze zur Verfügung, davon 740 in Wien, 400 in Innsbruck, 360 in Graz und 240 in Linz (2019 waren es 180). Mindestens 95 Prozent der Studienplätze sind EU-Bürgern und ihnen im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellten Personen vorbehalten und mindestens 75 Prozent der Studienplätze Studienwerbern mit einem Reifezeugnis aus Österreich. Diese Kontingentregelung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze in Humanmedizin.

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