Wien – Die ÖZÄK hat im Bundesausschuss Ende Juni 2025 ein Pilotprojekt mit der Versicherungsanstalt für öffentliche Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zur Modernisierung der zahnärztlichen Honorarordnung beschlossen. Dieses gemeinsame Pilotprojekt setzt einen klaren Fokus auf zahnmedizinische Prävention, enthält aber auch Tariferhöhungen bei bislang unterdotierten Einzelpositionen. Wir kommen damit unserem Anspruch einen weiteren Schritt näher, nicht nur „Reparaturbetrieb“ zu sein, sondern unseren Patienten auch einen Vorsorgeschwerpunkt bieten zu können.
Dieses Update der Honorarordnung korrigiert veraltete Tarife und macht das Abrechnungssystem transparenter und zukunftsfähiger. Neu geregelt wird Position 65 „Mundhygiene für Kinder und Jugendliche (MH)“. Sie ist künftig zweimal jährlich bei Personen zwischen dem vollendeten 6. und dem vollendeten 18. Lebensjahr zu je 66,70 EUR abrechenbar (bisher: einmal jährlich, nur 10 bis 18 Jahre). Zusätzlich eingeführt wird die Position 1b „Zahnärztliche Ordination (ZO)“ (35,00 EUR), die zweimal jährlich im Abstand von sechs Monaten abrechenbar ist. Sie umfasst die bisherigen Positionen 1/Ber, 19/ZH, 20/Zst, 24/Rö, 25/Pan und 26/Sto sowie eine frühkindliche Zahnreinigung bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Somit wird schon vor Aufnahme von zahnärztlichen Positionen in den Eltern-Kind-Pass die Möglichkeit geschaffen, Zahngesundheitsbewusstsein ab dem ersten Milchzahn zu fördern.
Darüber hinaus werden die Tarife der folgenden Leistungen um 50–100 Prozent angehoben:
Wurzelbehandlungen (Pos. 13–16) + 50 Prozent
» Pos. 13/W1: Erhöhung von 69,60 EUR auf 104,40 EUR
» Pos. 14/W2: Erhöhung von 139,20 EUR auf 208,80 EUR
» Pos. 15/W3: Erhöhung von 208,80 EUR auf 313,20 EUR
» Pos. 16/WU: Erhöhung von 15,90 EUR auf 23,85 EUR
Extraktion eines Zahnes (Pos. 2) + 100 Prozent
» Pos. 2/Ex: Erhöhung von 24,00 EUR auf 48,00 EUR
Bei der Abrechnung ist zu beachten, dass die Positionen 4/Vs, 5/HL, 11/St, 12/WA, 18/BT, 23/Bst, 36/TK, 38/SKB, 40/R und 41/Thi in den neuen Tarifen enthalten sind. Eine Privatverrechnung mit Versicherten ist prinzipiell ausgeschlossen. Sämtliche Tarife werden jährlich um den Zahnbehandlerfaktor valorisiert – erstmals mit 1. Jänner 2026.
Das Pilotprojekt beginnt mit 1. Jänner 2026 und ist befristet bis 31. Dezember 2028. Die Projektphase wird durch eine rollierende statistische Kontrolle betreffend die Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen in den Ordinationen begleitet, um bei aus heutiger Sicht nicht zu erwartenden negativen gegenläufigen Entwicklungen gegebenenfalls korrigierend eingreifen zu können. Im zweiten Halbjahr 2028 werden Gespräche über eine allfällige Übernahme des Pilotprojektes in den Regelbetrieb geführt. Wird das Pilotprojekt jedoch bis zum Ablauf des Pilotzeitraumes nicht übergeführt, leben die zum 31. Dezember 2025 bestehenden Leistungen und Verrechnungsbestimmungen mit den um den Zahnbehandlerfaktor valorisierten Tarifen wieder auf.
Dieses Pilotprojekt unterstreicht den Fokus der ÖZÄK, die zahnmedizinische Prävention in Österreich zu stärken. Es beweist auch, dass medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Vertragsänderungen möglich sind, wenn die Krankenversicherungsträger mitziehen. Perspektivisch streben ÖZÄK und BVAEB einen Ausbau der Mundhygiene in allen Altersgruppen sowie eine nachhaltige Verbesserung der prothetischen Versorgung unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen an. Weiters wurde vereinbart, dass allfällige Differenzbeträge zur Verbesserung bestehender Tarife verwendet werden sollen. Die zuständigen Gremien der ÖZÄK haben dem Pilotprojekt bereits zugestimmt, ein Beschluss vonseiten der BVAEB ist für den kommenden Verwaltungsrat Ende September 2025 vorgesehen. Vor Beginn des Pilotprojekts am 1. Jänner 2026 wird Sie die ÖZÄK per Newsletter sowie in der Dezember-Ausgabe der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ) über alle weiteren Details informieren.
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