WIEN - Die Österreichische Zahnärztekammer hat festgestellt, dass der Text der 3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die eine Testpflicht für alle Begleitpersonen in allen Gesundheitseinrichtungen vorgesehen hat, nicht nur extrem praxisfeindlich gestaltet war, sondern auch einen rechtlichen Widerspruch betreffend die Begleitung minderjähriger Kinder enthalten hat.
Die ÖZÄK hat daher in einem Schreiben an den Gesundheitsminister einerseits gegen den völlig untauglichen Inhalt der Verordnung protestiert und andererseits um dringende Aufklärung des Widerspruchs betreffend die Minderjährigen ersucht, weil wir als seriöse Standesvertretung nicht einzelne unterschiedliche Rechtsmeinungen verbreiten können, sondern ausschließlich gesicherte Informationen!
Im Gesundheitsministerium wurde man erst durch das Protestschreiben von Präs. MR Dr. Horejs auf dieses Problem aufmerksam und konnte zunächst ebenfalls keine klare Antwort geben.
Inzwischen liegt ganz aktuell die Klarstellung des Gesundheitsministers vor, wonach notwendige Begleitpersonen (notwendige Begleitpersonen sind neben Eltern/Aufsichtspersonen von minderjährigen Kindern, Begleitpersonen u.a. von Patientinnen und Patienten mit Behinderung bzw. Gebrechlichkeit, sonstiger gesundheitlicher Einschränkungen oder Sprachbarrieren) genauso wie alle PatientInnen auch zukünftig alle Gesundheitseinrichtungen ohne vorherigen Test betreten dürfen.
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