WIEN – Nach entsprechendem Regierungsbeschluss Mitte April haben die Sozialversicherungen auch bereits Richtlinien für die Durchführung der Spitzelaktionen erlassen. Danach sollen besonders geschulte Kräfte mit von der GKK zur Verfügung gestellten falschen Patienten-Identitäten ausgestattet werden, um die Arzt-, aber auch Zahnarztpraxen auszuforschen. Sie sollen unter falschem Namen, mit gefälschter Versicherungsnummer und einer „normalen“ E-Card ausgestattet, beim Arzt z. B. „Krankschreibungen“ erschleichen oder zur Anleitung zu Leistungsabrechnungsmanipulationen beim Zahnarzt verführen.
Im Rahmen einer nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Zahnärzten wurden bereits seit Jahren Leistungserbringungsüberprüfungen unter Einbeziehung von Patienten und deren Befragung durchgeführt. Hier hatte die Ärzteschaft sich bisher nicht gegen die „Spitzelmethoden“ der Kassen bei Zahnärzten mit großen Protestbekundungen hervorgetan. Dass nun alle Ärzte unter Generalverdacht gestellt werden sollen, auch jene, bei denen bisher keine Auffälligkeiten zu erkennen waren, ja Mediziner durch „Patientenprovokationen“ zu besonderen Hilfestellungen, aber auch zum Missbrauch – z. B. „Gefälligkeitskrankschreibung“ – angehalten werden sollen, löst tiefe Proteste in der Kammerführung aus. Für den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Heinz Mayer ist das Vorgehen der Kassen „ohne Zweifel verfassungswidrig“. Aus der Zahnärzteschaft gibt es zur Vorsorge vor solchen Provokationen durch „falsche Patienten“ die Anregung, dass von neuen Patienten zur Sicherung der Identität beim Zahnarztbesuch in der Praxis neben der E-Card auch ein Identitätsausweis zur Vorlage gefordert wird.
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