Der bisherige Kollektivvertrag für Angestellte von Zahnärzten wurde durch eine überarbeitete Version abgelöst.
Der durch die Österreichische Zahnärztekammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund vereinbarte Vertrag ist am 1. April 2018 in Kraft getreten.
Der Kollektivvertrag regelt sämtliche Rechte und Pflichten, die für das Arbeitsverhältnis zwischen Zahnärzten und Angestellten von Belang sind. Er richtet sich damit an ZFA und Auszubildende des Berufs, an Zahntechnikermeister und -gesellen sowie Prophylaxeassistentinnen. Neben Arbeits- und Urlaubszeiten sind in dem Vertrag unter anderem Entlohnung, Gefahrenzulage und Kündigung festgelegt.
Der vollständige Kollektivvertrag für Angestellte von Zahnärzten kann hier eingesehen werden.
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