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Medizinproduktegesetz: Informationspflicht bei fehlerhaften Implantaten

Die neue Gesetzesbestimmung soll die Sicherheit von Patienten erhöhen. © lucadp – stock.adobe.com
 BMG

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Mo. 6 Februar 2023

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WIEN – Eine Novelle des Medizinproduktegesetzes soll die Informationspflicht von Ärzten bei fehlerhaften Implantaten erweitern. Ein entsprechender Vorschlag hat Ende 2022 den Ministerrat passiert. In Zukunft sind die für das Implantat verantwortlichen Ärzte verpflichtet, Patienten ohne Aufschub über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Implantate zu informieren

Sie haben ihnen demnach auch empfohlene Maßnahmen zur Behebung des Problems zu erläutern. Gesundheitsminister Johannes Rauch dazu: „Mit der Novelle erhöhen wir die Sicherheit von Patienten. Wir stellen sicher, dass sie umgehend über mögliche Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit ihren Implantaten informiert werden. Die Ärzte müssen die Information rasch weitergeben und ihre Patienten über die richtigen Maßnahmen beraten.“

Mit der Novelle des Medizinproduktegesetzes möchte das Gesundheitsministerium die Rechte und Interessen von Patienten stärken. Die entsprechende Regierungsvorlage zum Medizinproduktegesetz wird nun dem Nationalrat zugewiesen, wo sie demnächst beschlossen werden soll.

Dieser Beitrag ist in der Dental Tribune Österreich erschienen.

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