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Kosteneffizienz und Transparenz: ÖZÄK stellt Abrechnungsstelle neu auf

ÖZÄK und LZÄK Wien planen eine Zusammenlegung zur Effizienzsteigerung. (© Robert Kneschke – stock.adobe.com)kürzer
Österreichische Zahnärztekammer

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Mo. 28 April 2025

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Wien – Ende des vergangenen Jahres wurden die Abrechnungsstellen von ÖZÄK und Landeszahnärztekammer (LZÄK) Wien evaluiert. Die Abrechnungsstellen von ÖZÄK und LZÄK Wien haben die Funktion einer Clearingstelle.

Vertragszahnärzte erbringen Kassenleistungen und melden diese an die Clearingstelle. Die Abrechnungsstelle sammelt diese Leistungen quartalsweise und verrechnet sie anschließend en bloc mit dem jeweiligen Leistungsbezahler. Hierbei handelt es sich um die gesetzlichen Krankenversicherungen wie beispielsweise die ÖGK. Für diesen Service erhält die Abrechnungsstelle ein Serviceentgelt.

Evaluierung bringt Handlungsbedarf ans Licht

Im Zuge der Evaluierung wurde festgestellt, dass zwar alle Leistungen in der Vergangenheit ordnungsgemäß verrechnet wurden, jedoch beim Serviceentgelt kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer erfolgte. Diese Vorgehensweise beruhte auf einer früheren Einschätzung externer Steuerexperten und wurde damals als korrekt erachtet. Aufgrund aktueller steuerlicher Entwicklungen und neuer Erkenntnisse war jedoch eine entsprechende Anpassung erforderlich, um den geltenden Vorgaben zu entsprechen.

Umsatzsteuer wird künftig ausgewiesen

Der ÖZÄK-Bundesvorstand ließ daraufhin in Zusammenarbeit mit der LZÄK Wien eine neue, externe Experteneinschätzung einholen und nahm auf Basis dieser eine Neustruk-
turierung der Abrechnungsprozesse vor. Zukünftig wird sichergestellt, dass jede Verrechnung von Abrechnungsleistungen mit Umsatzsteuer erfolgt. Zur Korrektur der fehlenden Umsatzsteuer-Verrechnung aus der Vergangenheit meldeten ÖZÄK und LZÄK Wien die Sachlage unverzüglich dem zuständigen Finanzamt in Wien.

Nach Einschätzung der neuen externen Steuerexperten beträgt die Nachzahlung rund 1,66 Millionen Euro. Dabei ist wichtig, festzuhalten, dass die Steuernachzahlung aus den vor-
handenen Mitteln der Abrechnungsstellen gedeckt werden kann. Es sind keine weiteren Mittel aus Kammerbeiträgen zur Abdeckung der Steuerzahlung notwendig. Ebenso wenig
wird das Serviceentgelt der Abrechnungsstelle erhöht, da weder ÖZÄK noch LZÄK Wien die Umsatzsteuer an ihre Kunden weiterverrechnen, sondern durch ihre bisherigen Einnah-
men decken werden.

Zusammenlegung der Abrechnungsstellen geplant

Neben den buchhalterischen Verbesserungen, die künftig zu einer nachhaltig erhöhten Transparenz in den Abrechnungsstellen führen sollen, kamen die ÖZÄK und die LZÄK Wien im Zuge der Evaluierung zu dem gemeinsamen Schluss, dass eine Zusammenführung der beiden Abrechnungsstellen beträchtliche Synergieeffekte mit sich bringen könnte. Vor diesem Hintergrund wurde beschlossen, in den kommenden Wochen die notwendigen vertraglichen Grundlagen auszuarbeiten, um die organisatorische Zusammenführung rechtlich abzusichern und deren Umsetzung vorzubereiten. Ziel ist es, diesen Zusammenschluss im Rahmen des nächsten ÖZÄK-Bundesausschusses zur Beschlussfassung vorzulegen.

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