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Klage gegen Zahnarzt abgelehnt

Wegen des Verdachts, zu viele Zähne gezogen zu haben, wurde ein Vorarlberger Zahnarzt angeklagt. © Hans-Jörg Nisch - Fotolia.com
Karola Richter, Quelle: ZWP online

Karola Richter, Quelle: ZWP online

Do. 13 Februar 2014

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BREGENZ – Ein Vorarlberger Zahnarzt wurde von der Mutter seiner minderjährigen Patientin angeklagt. Eine Mutter konnte sich nicht erklären, warum bei ihrer Tochter (4) mehr Zähne gezogen wurden, als zuvor besprochen. Aufgrund multipler Karies sollten fünf Molaren gezogen werden. Die Mutter stimmte dem Eingriff unter Narkose zu. Gezogen wurden zwei Zähne mehr als geplant.

Eine Mutter konnte sich nicht erklären, warum bei ihrer Tochter (4) mehr Zähne gezogen wurden, als zuvor besprochen. Aufgrund multipler Karies sollten fünf Molaren gezogen werden. Die Mutter stimmte dem Eingriff unter Narkose zu. Dieser fand aber erst elf Monate später statt. Bis dahin war die Karies fortgeschritten und der Zahnarzt entfernte zwei Zähne mehr als geplant.

Die Klage wurde vom Bezirksgericht Bregenz abgelehnt. Der Zahnarzt handelte lege artis. Die Zähne waren laut Aussage des Zahnarztes nicht mehr zu retten, was ein Sachverständigengutachten ebenfalls bestätigte.

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