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WIEN – Bei der Leistungsharmonisierung geht es darum, Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Kein betroffener Versicherter versteht, dass von den verschiedenen Krankenversicherungsträgern für gleiche Beiträge ungleiche Leistungen für ihn übernommen werden. Ab 2018 gilt unter anderem bei Zahnspangen-Zuzahlungen und Zahnprothesen: gleiche Leistung für den gleichen Beitrag.
Basierend auf Erhebungsarbeiten bei allen Sozialversicherungsträgern wurden 23 Leistungsbereiche identifiziert, bei denen es unterschiedliche Vorgangsweisen der Krankenversicherungsträger gibt. Definiert wurden folgende harmonisierungsrelevante Leistungsbereiche: Gesundheitsförderung und Prävention, ärztliche Hilfen und gleichgestellte Leistungen (u. a. Transportkosten), Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel, Zahnbehandlung (KFO-Leistungen, Zahnersatz-Zuzahlungen) sowie Geldleistungen (u. a. Familienzuschläge beim Krankengeld).
Erste Schritte
Bereits im Juni 2017 wurden in einem ersten Beschluss Unterschiede beim Zuschuss für Zeckenimpfung, Rollstühle und Blutzuckermessgeräte in der Krankenversicherung behoben.
Eine weitere Harmonisierung der Leistungen wurde Anfang Oktober in der Trägerkonferenz der Sozialversicherung beschlossen: Ab 1. Jänner 2018 gilt bei Krankentransporten, Zahnspangen-Zuzahlungen, Zahnprothesen oder Kontaktlinsen die gleiche Leistung für den gleichen Beitrag.
Alexander Biach, Vorsitzender des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV), sprach nach dem einstimmigen Beschluss in der Trägerkonferenz von einem „sehr guten Tag für die Sozialversicherten in diesem Land. Zwei Drittel aller bestehenden Leistungsunterschiede sind damit per Beginn nächsten Jahres behoben“.
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