Mainz – Bei der Identifizierung von unbekannten Toten spielt die forensische Zahnmedizin eine entscheidende Rolle und gehört neben der DNA und den Fingerabdrücken zu den primären Identifizierungsmerkmalen, die INTERPOL als internationale Standards festgelegt hat.
In Deutschland obliegt die Entscheidung über die Identifizierung von Leichen den ermittelnden Polizeibeamten. Dr. Monika Bjelopavlovic, Oberärztin an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde, untersuchte nun in ihrer Studie mittels Fragebogen die Anwendung, Verbreitung und Nutzung der forensischen Zahnmedizin bei polizeilichen Identifizierungsprozessen.
12 von 16 Bundesländern nahmen an der Studie teil. Von den 85 verteilten Fragebögen wurden in 62 alle 23 Fragen vollständig beantwortet.
Ergebnisse der Studie
Eine Kombination aus DNA-Analyse, Fingerabdrücken und Zahnstatus wird von 72,6 % der Befragten zur primären Identifizierung verwendet, wobei die Kombination aus DNA-Analyse und Zahnstatus am häufigsten genannt wird (37,1 %).
Eine deutliche Mehrheit der Befragten (62,9 %) stimmte zu, dass die zahnärztliche Identifizierung „oft“ angewendet wird, wobei der häufigste Grund die Möglichkeit einer eindeutigen Identifikation war. Wiederum 37,1 % stimmten dagegen, dass sie „oft“ eine zahnärztliche Identifizierung beanspruchen. 12,9 % begründeten dies mit dem hohen Arbeitsaufwand der Methode, d. h. mit der Anforderung antemortaler Zahndaten. Bezüglich der Identifizierungsmethoden gaben die Befragten an, dass der Vergleich des Zahnstatus post und ante mortem mittels Dental Profiling (54,8 %) am häufigsten angewendet wird, gefolgt von der DNA-Entnahme aus einem Zahn mit anschließender DNA-Analyse (21,0 %). Die Anforderung der antemortalen Zahndaten seien dabei aber sehr aufwendig und durch Mithilfe von externen Institutionen realisierbar.
Die Erhebung erfolgt zum größten Teil durch die Rechtsmedizin (90,3 %) und 21 % greifen auf externe, spezialisierte Zahnärzte zurück. Hier verfügen 69,4 % der Befragten über keinen festen zahnärztlichen Ansprechpartner, 62,9 % würden einen zentralen Ansprechpartner pro Bundesland für zahnärztliche Identifizierungen als erleichternd betrachten. 56,5 % wünschen sich eine digitale Plattform zur Kontaktaufnahme. Auch die Einrichtung eines Registers ähnlich dem AFIS für Fingerabdrücke wird von 35,5 % zur Unterstützung der Identifizierung gewünscht.
Durch die zunehmende Digitalisierung könnten zukünftig Plattformen für den Austausch von antemortalen Daten zwischen Zahnärzten und Beamten geschaffen werden.
Zur Studie: https://doi.org/10.1007/s00103-023-03769-2.
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