WIEN – Ein Autofahrer wurde in Tirol mit einem Promillewert von 2,22 von der Polizei gestoppt. Als Grund für den erhöhten Alkoholgehalt gab er die Verwendung von Haftcreme an und weigerte sich gegen die Zahlung einer Buße. Nun hat der Verwaltungsgerichthof den Fall entschieden. Bereits vor ein paar Jahren wurde der Mann mit einem Alkoholwert von 1,72 Promille von der Polizei angehalten und musste seinen Führerschein abgeben.
Der Autofahrer machte bereits damals seine Haftcreme für den erhöhten Wert verantwortlich und klagte vor Gericht gegen den Führerscheinentzug. Das Gericht gab ihm Recht und den Führerschein wieder. Aufgrund dieses kuriosen Vorkommnisses änderte die Tiroler Polizei eine interne Dienstanweisung dahingehend, dass in solchen Fällen kein Alkomat-Test, sondern eine Blutentnahme erfolgen soll, da diese eine sicherere Auskunft gibt.
Der gleiche Fahrer wurde nun im November 2016 erneut von der Polizei gestoppt, diesmal ergab ein Alko-Vortest einen Promillewert von 2,22. Da das Alkomat-Gerät der Polizisten defekt war, sollte der Mann zur Überprüfung des Alkoholgehalts zur Blutentnahme mit aufs Revier. Dies verweigerte er jedoch, da er laut eigenen Angaben unter Hämophilie leide. Zudem gab er an, kürzlich Haftcreme benutzt zu haben. Den Alkomat-Test würde er aber durchführen.
Da in diesem Fall die interne Dienstanweisung Blutentnahme lautete und der Mann dies verweigerte, wurde er von der Bezirkshauptmannschaft und dem Landesverwaltungsgericht Tirol zu einer Geldstrafe verurteilt. Zu Unrecht, wie der Autofahrer meinte, der daraufhin vor den Verwaltungsgerichthof zog. Dieser gab ihm jetzt schlussendlich Recht. Die interne Dienstanweisung der Tiroler Polizei sei ungültig, das Land Tirol wurde zu einer Entschädigung in Höhe von 1.346,40 Euro verurteilt.
Quelle: diepresse.com
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