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WIEN - Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 10. März eine Übersicht über aktuelle Maßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht.
Soziale Kontakte einschränken
Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben. Wir werden unser Leben in den nächsten Monaten verändern müssen. Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jeder kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus leisten.
Einschränkungen bei Veranstaltungen
Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern werden bis Anfang April untersagt. Sportveranstaltungen ohne Publikum sind weiter möglich.
Einreiseverbote aus Italien
Eine Einreise aus Italien ist nur mehr gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitsattest vorgelegt werden kann. Eine Durchreise durch Österreich aus Italien kommend ist nur mehr gestattet, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird.
Österreicher, die sich in Italien befinden, werden zurückgeholt, müssen sich aber anschließend für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben.
Einschränkungen bei Besuchen im Krankenhaus
Angehörigen von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, werden ersucht, von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum zu beschränken. Auch hier empfiehlt sich telefonischer Kontakt.
Hochschulen werden geschlossen
Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, werden außerdem alle österreichischen Hochschulen geschlossen. Ab spätestens Montag, 16. März, wird der Lehrbetrieb an allen Universitäten, Fach- und pädagogischen Hochschulen auf Fernlehre um- bzw. gänzlich eingestellt. Der Prüfungsbetrieb bleibt bis auf weiteres aufrecht.
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