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Verbraucherzentrale darf Zahnarztpreise veröffentlichen

Die VZS veröffentlichte auf ihrer Homepage nun ein Dokument mit Preislisten von Zahnärzten aus Südtirol, Österreich und Deutschland, die ihre Daten weitergegeben haben (Stand 2013). © DragonImages - Fotolia
Karola Richter, Quelle: ZWP online

Karola Richter, Quelle: ZWP online

Di. 31 März 2015

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BOZEN – Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) versuchte 2005 erstmals Preise für zahnärztliche Leistungen publik zu machen. Ziel war und ist es, beim Patienten für Transparenz zu sorgen. Doch die örtliche Ärzte- und Zahnärztekammer wehrte sich und untersagte den Zahnärzten, ihre Preise mitzuteilen.

Eine Veröffentlichungen der Preise angebotener Leistungen wäre eine Werbung für einzelne Zahnärzte, daher sei sie nicht zulässig, so schreibt es die Neue Südtiroler Tageszeitung online. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM schaltete sich in den Fall ein. Nach zehn Jahren kam nun im Februar eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zustande. Die Kammer darf den Zahnärzten keine Vorschriften oder Absprachen hinsichtlich der Preise für reguläre Behandlungen machen. Die VZS veröffentlichte auf ihrer Homepage nun ein Dokument mit Preislisten von Zahnärzten aus Südtirol, Österreich und Deutschland, die ihre Daten weitergegeben haben (Stand 2013).

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