WIEN - Endlich glaubte Gesundheitsminister Stöger von der SPÖ, einen Wahlkampfschlager in seinem Ressort zur Mehrheitssicherung seiner Partei gefunden zu haben. So sollen künftig die Kosten für kieferorthopädische Zahnregulierungen und die jährliche Mundhygiene-Prophylaxe voll von der Kasse übernommen werden. Jürgen Pischel findet, eine tolle Idee, aber glaubt nicht recht an deren Realisierung.
Eine tolle Idee, deren Finanzierung jedoch auf völlig schwankender Grundlage steht. Insgesamt braucht er 120 Millionen Euro jährlich zur Finanzierung dieser Kassen-Wohltaten. Mehr wird es, wenn die bisher zugrunde gelegte Inanspruchnahme der KFO-Leistungen mit bisher 90.000 Fällen noch drastisch steigt. Aus der Kasse der Krankenkassen will Stöger für diese gesundheitsfördernden Leistungen nichts zuschießen, der Hauptverband hält sich völlig bedeckt, und so kam Stöger die Idee, das Tabaksteuer-Aufkommen von 1,6 Mrd. Euro jährlich mit einer Zweckbindung von 10 Prozent für die Zahngesundheit zu belasten. Sofortiger Aufschrei im Finanzministerium, neue Forderungen aus anderen Gesundheitsfeldern – Geld für Krebsvorsorge aus der Tabaksteuer – waren sofort auf dem Tisch. Wie wenig realistisch Stöger eine Umsetzung seines vermeintlichen Wahlkampfschlagers sieht, lässt sich an seinen Terminplänen ablesen. „Frühestens 2015“ könnte etwas daraus werden, bis dorthin liegt es auf der langen Bank, bedürfe einer Vorabeinigung mit Zahnärzten und Kassenambulatorien.
Mehr Geld bringt die Kostenübernahme durch die Kassen nicht in die Praxen, entlastet wird nur der Patient. Dies kann zu einem höheren Versorgungsbedarf führen, dem der Hauptverband mit entsprechenden Vertragskautelen und Richtlinien Einhalt zu gebieten suchen wird. Je mehr die Kasse bezahlt, desto mehr bestimmen die Kassen die Leistungserbringung. Zum Beispiel könnten die Indikationsgrenzen zwischen einer medizinisch notwendigen und einer eher kosmetisch-ästhetischen KFO-Behandlung neu gezogen werden, mit Material- und Systemvorgaben die individuelle Therapiefreiheit weiter eingeschränkt, das Honorar auf Jahre begrenzt werden. Und nicht zuletzt, schon gibt es in den Kassen solche Stimmen, könnte die Leistungserbringung an entsprechende Fort- und Weiterbildungsgrundlagen wie diagnostische Gerätevoraussetzungen gebunden werden.
Berufspolitisch gilt es, vorzusorgen, vertraglich für den Zahnarzt und seinen Patienten trotz erweiterter Kostenübernahme so viel Versorgungs-Wahlfreiheit wie nur möglich zu schaffen, dies in einem Kostenerstattungssystem statt kollektivem Vertragszwangssystem. Aber noch fließt – siehe abstruse Finanzierungspläne aus Wahlkampfüberlegungen heraus – viel Wasser bis 2015 die Donau hinab.
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