WIEN – Die Verhandlungsteams der neu bestellten Zahnärztekammer und der Gewerkschaft GPA haben sich nach vier Jahren auf einen neuen Kollektivvertag geeinigt. Nach äußerst schwierigen Gesprächen in mehreren Verhandlungsrunden wurde ein Ergebnis erzielt, das zur Attraktivierung des Berufes der Zahnarztassistenz beiträgt, erworbene Erfahrung in einem gesicherten Ausmaß berücksichtigt und beim Mindesteinkommen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung setzt.
Seit 1.6.2022 wird die Arbeitszeit für die Angestellten in zahnärztlichen Ordinationen um 2 h auf 38 h reduziert. Die Mindestgehaltstabelle wird um 9 % angehoben. Außerdem wird die Gefahrenzulage etwa im gleichen Ausmaß angehoben und in Zukunft steigt das Gehalt von Angestellten, die über dem Mindestschema verdienen, nach zwei Jahren im selben Ausmaß wie der Abstand zwischen den Stufen im Mindestgehaltsschema. Im Paket konnte weiters vereinbart werden, dass Angestellte in Ausbildung zur Zahnärztlichen Assistenz (ZASS) analog zur Lehre auch in einem Teilzeitverhältnis das gleiche Gehalt bekommen.
"Entgegen aller Widerstände von Seiten der Zahnärztekammer, allen voran Präsident OMR DDr. Gruber, konnte letztendlich ein Paket geschnürt werden, das alle Beschäftigten erreicht und dazu beiträgt, dass der Beruf der ZASS attraktiver wird. Die 38-Stundenwoche stellt einen Meilenstein für diesen Kollektivvertrag dar, genauso wie der nun für alle ZahnarztassistentInnen wirksame Biennalsprung. Mit einer Mindestgehaltsanhebung von knapp über 9 % ist ein wichtiger Schritt gesetzt. Trotz der aktuellen Teuerungswelle und vieler richtiger Argumente konnten wir uns mit unserer Kernforderung nach einer IST-Erhöhung diesmal noch nicht durchsetzen. Klar ist aber auch, dass wir mit aller Kraft weiter dafür kämpfen werden, für alle Angestellten in der Branche sicher zu stellen, dass ihre Kaufkraft durch eine echte IST-Erhöhung erhalten bleibt", stellt der Verhandlungsleiter auf Seiten der Gewerkschaft, Georg Grundei, dipl. fest.
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