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ZÜRICH – Im Herbst 2015 beginnt der erste dreijährige Lehrgang für die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Assistenz. Sicher über hundert meist weibliche Anwärter, obwohl sich in den letzten Jahren auch einige Männer in diesen von Frauen dominierten Beruf wagen, werden dann die Ausbildung antreten und künftig in allen zahnmedizinischen, arbeitsrechtlichen und qualitätssichernden Bereichen ausgebildet. Alles Fächer, die bisher auch gelehrt wurden. Durch die zeitliche Ausdehnung vergrößern sich der vorgetragene Stoffumfang und der daraus resultierende Prüfungsfragenkatalog.
Die Kursleiter werden natürlich versuchen, den Prüfungsstoff genau zu vermitteln, ob die Kursteilnehmer das erweiterte Lernpensum bewältigen werden, wird sich erst am Tag der Abschlussprüfung zeigen. Allerdings bleibt nach absolviertem Lehrgang neu für die Assistenten sozialrechtlich alles beim Alten. Der Berufsstatus wird nicht an die in Europa üblichen Normen angepasst. Die neue verlängerte Ausbildung wurde nicht voll in den Stand der Lehrausbildung zum Fachberuf angehoben.
Fachkräfte sind zukünftig in der EU gefragt, wie uns das benachbarte Deutschland zeigt. Hier in Österreich werden, nach einer dreijährigen Ausbildung, nun weiterhin „Anlernlinge“ in den heiß umkämpften EU-weiten Arbeitsmarkt entlassen.
Die österreichische Zahnärzteschaft sieht mit gemischten Gefühlen der „Dreijährigen“ entgegen. Die Ausbildungskosten haben sich wesentlich erhöht. Der Zeitfaktor – drei Jahre – ist eine lange Zeit, in der sich viel ändern kann. Die betroffenen Ordinationen haben die Bürde eines Lehrbetriebes zu tragen. Sowohl die Zahnärzteschaft als auch die angehenden Assistenten sehen sich einem erhöhten Geld- und Zeitfaktor gegenüber, ohne direkt erkennbaren Nutzen für die berufliche Anerkennung.
Fr. 3. Mai 2024
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