BRÜSSEL – Die Europäische Kommission hat ein Gesetzgebungspaket zur Umsetzung der Minamata-Konvention der Vereinten Nationen vorgelegt, die das Ziel hat, den weltweiten Quecksilberverbrauch zu reduzieren. Der Verordnungsentwurf greift auch die Verwendung von Dentalamalgam auf. Ab dem 1. Januar 2019 soll EU-weit nur noch Dentalamalgam in verkapselter Form verwendet werden.
Die Europäische Kommission schlägt vor, dass ab dem 1. Januar 2019 EU-weit nur noch Dentalamalgam in verkapselter Form verwendet werden darf. Zudem müssen alle zahnmedizinischen Einrichtungen ab dann mit Amalgamabscheidern ausgestattet sein. Die Europäische Kommission rechnet damit, dass dadurch in den Zahnarztpraxen in der EU zusätzliche Kosten von zehn bis 58 Millionen Euro pro Jahr durch Installation und Wartung der Abscheider entstehen werden. Ein vollständiges Amalgamverbot wird von der Europäischen Kommission nicht anvisiert. Für Österreich bedeutet der Kommissionsvorschlag nur geringe Änderungen, da die österreichischen Zahnarztpraxen bereits verpflichtend mit Amalgamabscheidern ausgerüstet sind. Nach Zahlen des Dentalhandels bestehen zudem lediglich rund ein Viertel der Füllungen in Österreich aus Amalgam.
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