Die EU-Kommission plant eine Revision für Abschlussprüfungen, unter anderem auch für zahnärztliche Weiterbildungen. So soll in diesem Bereich die Berufsaufsicht von den Kammern auf eine öffentliche Behörde übertragen werden. Ein Statement von Jürgen Pischel.
Deregulierung im Dienstleistungssektor/Spanische Ärzteinitiative strebt nach Norden.
Die EU-Kommission hat sich in länderspezifischen Empfehlungen, so auch für Österreich für mehr Wettbewerb im Dienstleistungssektor, vor allem auch durch Deregulierung der beruflichen Selbstverwaltung der Freien Berufe in Kammern ausgesprochen.
Die OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) schloss sich dieser Forderung an, um, so beide Institutionen, die Mobilität zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Überwindung der Krise zu stärken. Allein in Spanien hat eine EU-Förderagentur über 800 junge Ärzte und Zahnärzte, die nach Norden, vornehmlich Deutschland, Skandinavien und Österreich streben, um sich dort nach entsprechend erfolgreich abgelegtem Deutschkurs beruflich niederzulassen. Auch über 1.000 Angehörige aus Heilhilfsberufen wollen für eine berufliche Migration verkürzte und vereinfachte EU-Berufsanerkennungsverfahren nutzen.
Revision für Abschlussprüfungen geplant
Die EU-Kommission greift dabei zurück auf Studien des „Wiener Instituts für höhere Studien“. Die EU wollte damals darauf fußend Niederlassungsbeschränkungen unter Freien Berufen aufheben, jegliche gewerbliche Organisation öffnen und den Zwang der Kammermitgliedschaft abschaffen. Nun soll es neben der Berufsanerkennungsrichtlinie eine Neuauflage der damaligen Vorschläge – Schritt für Schritt – geben. So plant die EU-Kommission eine Revision für Abschlussprüfungen, so unter anderem auch für Berufsausbildungen und zahnärztliche Weiterbildungen. So soll in diesem Bereich die Berufsaufsicht von den Kammern auf eine öffentliche Behörde übertragen werden, was auch die Zulassung und Registrierung der Abschlussprüfer sowie Qualitätskontrollen umfasst. Die Besetzung dieser Behörden und der Berufsaufsicht könnte dabei Berufsfremden übertragen werden. Damit würden bisherige Rechte der beruflichen Selbstverwaltung in den Kammern beschnitten.
Vielfach unterschützt wird die Berufsanerkennungsrichtlinie für die Organisation der Freien Berufe. So regelt die geltende Richtlinie elementare Fragen des Berufszugangs, insbesondere durch die Festlegung von Mindestausbildungsinhalten bei den sektoralen Berufen, sowie wichtige Aspekte der vorübergehenden grenzüberschreitenden Berufsausübung. Zudem tangiert die Richtlinienrevision Kernbereiche der freiberuflichen Selbstverwaltung. Hier ist auf die Ausweitung des Konzeptes des Einheitlichen Ansprechpartners für die Heilberufe, die Einführung von Berufsausweisen und die damit verknüpfte Genehmigungsfiktion verwiesen. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden damit für die Freien Berufe ordnungspolitische Weichen gestellt, die es in den Kammern zu erkennen gilt. Das den Freien Berufen, so des Zahnarztes, innewohnende Konzept der beruflichen Selbstverwaltung sollte den Deregulierungs- und Verstaatlichungstendenzen der EU-Kommission verstärkt als „dritter Weg“ vermittelt werden.
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