WIEN – 2018 wurden 43 Millionen Mehr- und Überstunden weder bezahlt noch mit Zeitausgleich abgegolten. Das zeigen die neuesten Daten der Statistik Austria.
Insgesamt wurde jede 6. Mehr- und Überstunde nicht bezahlt. Das entspricht der „Gratis-Arbeit“ von rund 25.000 Vollzeitbeschäftigten. AK Präsidentin Renate Anderl fordert ein Ende der Verfallsfristen für Überstunden und ein Überstunden-Duplum: „Wer Überstundenentgelt mutwillig vorenthält, soll künftig das Doppelte zahlen müssen.“
Aus der AK Arbeitsrechtsberatung ist das Problem seit Langem bekannt: Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses fordern viele ArbeitnehmerInnen vergeblich die Bezahlung offener Überstunden ein. Andere trauen sich das aus Angst um ihren Job erst gar nicht. Erst wenn das Arbeitsverhältnis zu Ende ist, wollen viele Arbeitnehmer offene Mehr- und Überstunden einklagen.
Doch in der AK Arbeitsrechtsberatung kommt dann für viele die böse Überraschung: Im Arbeitsvertrag steht eine Verfallsfrist für alle Ansprüche von oftmals nur drei Monaten. Überstunden, die oft über Jahre angehäuft wurden, wurden damit völlig gratis geleistet. „Leider ist eine solche Verfallsklausel nach der derzeitigen Rechtslage zulässig“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Die AK fordert daher ein gesetzliches Verbot solcher Verfallsfristen für Überstundenzuschläge.“
Selbst wenn es eine solche Verfallsklausel nicht gibt und der Arbeitnehmer alle offenen Ansprüche zuerkannt bekommt, kommt der Arbeitgeber eigentlich völlig straffrei davon: Er muss, zuzüglich Zinsen nur das zahlen, was er sowieso schuldig geblieben ist. Anderl: „Manche Arbeitgeber machen daraus richtiggehend ein Geschäftsmodell und enthalten systematisch Überstunden vor. Dass es hier gar keine Sanktionen gibt, ist eine negative Anreizwirkung. Daher fordere ich ein Überstunden-Duplum: Wer Überstunden mutwillig vorenthält, soll das Doppelte zahlen müssen.“
Tipp
Im Streitfall sind regelmäßige, aktuelle und minutengenaue Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht wichtig, wenn es um das Einfordern unbezahlter Überstunden geht. Dass der Arbeitgeber sie abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.
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