WIEN - Das Bleichen der Zähne, besser bekannt unter dem Begriff „Bleaching“, ist groß in Mode, sollte aber unbedingt nur vom Zahnarzt durchgeführt werden. Das betont Andreas Moritz, Leiter der Bernhard-Gottlieb-Universitätszahnklinik der MedUni Wien. Gleichzeitig warnte der Experte davor, sich selbst aus dem Internet Zahnaufhellungs-Präparate zu besorgen oder sich an so genannte Bleaching-Studios zu wenden.
„Bleaching sollte immer auch mit einer gesamtheitlichen, zahnärztlichen Untersuchung einhergehen“, rät der Mediziner. Einerseits gibt es PatientInnengruppen – etwa Menschen mit medizinischen Ausschlusskriterien – die gar kein Bleaching machen sollten, außerdem, so Moritz, sollten auch Füllungen oder Schmelzrisse vorher abgeklärt werden, um spätere gesundheitliche Probleme auszuschließen: „Und das kann nur der Zahnarzt.“ Zudem sind nur beim vom Facharzt durchgeführten Bleaching bleibende Ergebnisse zu erwarten, erklärt der Experte.
In einer EU-Verordnung, die Ende 2012 in Kraft getreten ist, wird genau das geregelt: Zahnaufhellungs-Präparate mit einem Gehalt von 0,1 bis sechs Prozent Wasserstoffperoxid (H2O2), das zum Bleichen verwendet wird, dürfen laut Kosmetikverordnung nur noch an Zahnärzte abgegeben werden. Präparate mit über sechs Prozent H2O2 gelten ohnehin als medizinische Produkte und dürfen nur von FachärztInnen eingesetzt werden. Moritz: „Unter 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid sind keine entscheidenden Bleich-Ergebnisse zu erwarten.“
Die Zahnklinik der MedUni Wien zählt in Sachen Zahnaufhellung sowohl in Forschung und als auch im klinischen Einsatz weltweit zu einer der führenden Institutionen. Derzeit befindet sich auch das erste Bleaching-Gerät der neuesten Technologie-Generation, das mit den neuen EU-Regeln konform geht und in Belgien entwickelt wurde, an der Bernhard-Gottlieb-Universitätszahnklinik der MedUni Wien. Dabei wird durch eine photochemische Reaktion das Bleichen unterstützt. Es ist das erste in Österreich eingesetzte Gerät für diese neue Art des Bleachings.
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