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BRÜSSEL/LEIPZIG – Der Rat der Europäischen Union einigte sich auf eine Richtlinie, die die Gesundheitsversorgung liberalisieren soll.
Die EU-Gesundheitsminister verabschiedeten Anfang Juni eine Richtlinie, die die Rechte der EU-Bürger/-innen stärken soll. Zukünftig soll generell gelten, dass Patienten/-innen selbst bestimmen können, in welchen Ländern sie sich behandeln lassen. Die Behandlungskosten müssten demnach von den Krankenkassen übernommen werden. Die Entschädigungshöhe orientiert sich an den Kosten einer vergleichbaren Behandlung im Heimatland. Der Beschluss des EU-Rates stellt es seinen Mitgliedsstaaten offen, den Grenzgängen einen Riegel vorzuschieben. „Im Fall übergeordneter Interessen (etwa dem Risiko einer ernsthaften Unterminierung des finanziellen Gleichgewichts des sozialen Sicherungssystems) kann ein Mitgliedsstaat die Entschädigung der Gesundheitsversorgung von Grenzgängern beschränken“, wie es in der verabschiedeten Richtlinie heißt. Auch bei bestimmten Leistungen – angeführt wird der Krankenhausaufenthalt über Nacht, hoch spezialisierte oder kostenintensive Behandlungen – könnten die Länder sich vorbehalten, den Patienten/-innen eine Genehmigung für den Arztbesuch im Ausland zu erteilen.
Kooperation stärken
Die Patienten/-innen, die im EU-Ausland ein Rezept erhalten, können es zukünftig auch in der heimischen Apotheke einreichen. Die Rezepte eines Mitgliedslandes müssen anerkannt werden, wie die Richtlinie vorsieht. Es soll gewährleistet werden, dass die Medikamente, unter Einhaltung des nationalen Rechts, ausgegeben werden können. Weiters beschlossen die Gesundheitsminister, dass die Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten im Bereich der Gesundheitsversorgung verstärkt werden soll. Als Beispiel für eine stärkere Zusammenarbeit wird der Bereich der sogenannten e-Health genannt, also die Nutzung elektronischer Medien im Rahmen der medizinischen Versorgung. Bundesgesundheitsminister Alois Stoiger (SPÖ) sieht in der Einigung einen akzeptablen Kompromiss, wie die Austria Presse Agentur (APA) berichtet. Für Österreich sei wichtig, dass es keine Verpflichtung der EU-Staaten gebe, Patienten aus anderen EU-Staaten aufzunehmen, wenn dies zu Nachteilen für inländische Patienten führen würde. Als wichtig erachtete Stoiger, dass die Mitgliedsstaaten die Grenzgänge durch eine Vorabgenehmigung regeln können.
Der Einigung war ein langer Streit vorangegangen, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet. Polen, die Slowakei und Portugal stimmten gegen die Richtlinie, wurden aber überstimmt. Die Gesundheitsminister beauftragten bei ihrem Treffen Belgien, das ab 30. Juni die EU-Ratspräsidentschaft für sechs Monate übernommen hat, einen endgültigen Kompromiss mit dem Europaparlament über die Richtlinie zu finden.
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